BImSchV Stufe 2 - Emissionsgeprüft

 

Für Festbrennstoffkessel gelten seit 1. Januar 2015 verschärfte Emissionsgrenzwerte nach der BImSchV 2. Stufe

 

BImSchV Stufe 2

Festbrennstoffkessel sind in fast allen Heizungsräumen von Privathäusern und Kleinbetrieben anzutreffen. Gemeint sind damit zentrale Heizkessel, die das gesamte Gebäude mit Heizwärme und Warmwasser versorgen. Um die Umwelt vor schädlichen Emissionen und Lärm der Festbrennstoffkessel zu schützen, wurde erstmals 1974 das grundlegende Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verabschiedet. Die dazugehörige Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb dieser Festbrennstoffkessel.

Nach mehreren Anpassungen und Erneuerungen der BImSchV trat 2015 die BImSchV 2. Stufe in Kraft. Diese stellt Eigentümer vor eine große Herausforderung, da sie strenge Grenzen für Emissionswerte festlegt. So dürfen die Messwerte für Staub 0,02 g/m3 und für Kohlenstoffmonoxid 0,4 g/m3 nicht überschreiten. Diese Werte gelten für alle Festbrennstoffkessel. Die Kessel der Bulg Frank Topnik GmbH halten diese Werte mit Leichtigkeit ein und wurden bereits mehrfach von dritte gemessen und Nachweislich bestätigt.

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