Zusätzliche staatliche Förderung: progres. nrw läuft weiter

Zusätzliche staatliche Förderung: progres. nrw läuft weiter

Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage. In NRW profitieren Sie gleich von zwei attraktiven Förderprogrammen: von der BAFA und dem regionalen Förderprogrammen progres.nrw 

Seit 1. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms (MAP). Für die Installation von Holzfeuerungen ab 5 kW gibt es entweder die Regelförderung in Höhe von 35 % oder die Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 45 %. Gefördert werden im Neubau alle Arten von Holzkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen mit Partikelabscheider/Brennwerttechnik, im Gebäudebestand außerdem auch Anlagen ohne Partikelabscheider/Brennwerttechnik. Neben dem Kessel bzw. dem Pelletkaminofen gibt es den Zuschuss u.a. auch für Pufferspeicher, Lager und Transportsystem sowie die Entsorgung des alten Öltanks. Moderne Holzheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls vom Staat bezuschusst.

 

Was wird gefördert?

Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Holzhackschnitzelkessel, Pelletöfen, Partikelabschneider

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Privatpersonen
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbes. kleine und mittlere Unternehmen

- mit Sitz in NRW -

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung (progres.nrw – Markteinführung 2018); Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 01.10.2018

Wie sind die Konditionen?

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 €
  • Pelletkessel 1.750 €
  • Kombikessel (Hybridkessel) 1.250 €
  • Holzhackschnitzelkessel 1.250 €
  • Pelletofen 750 €
  • Partikelabschneider 250 €

Gefördert wird eine Anlage je Gebäude und Standort; die Anlage muss als einzige Hauptheizung dienen und wassergeführt sein mit einem ausreichend großen Speicher (30 l/kW); die Anlage muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gelistet sein.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Anträge können bis zum 20. November 2020 (eingehend bei der Bezirksregierung Arnsberg) gestellt werden.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Dieses gilt insbesondere auch für Maßnahmen, die z. B. im Rahmen eines Neubaus über einen Generalunternehmer/Bauträger umgesetzt werden sollen. Die beantragte Maßnahme darf nicht vorab im Baugewerkenvertrag beauftragt sein. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Einen Link zu den Antragsformularen finden Sie am Ende dieser Seite.

Der Antrag soll in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Ebenso sollen die im Antragsformular genannten Unterlagen direkt mit dem Antragsformular hochgeladen werden. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Unterlagenübermittlung mit einer Registriernummer.
Bei jeglichem Schriftverkehr ist die Registriernummer, bestenfalls in der Betreffzeile der Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, anzugeben!

Eine Übermittlung der Anträge im Papierformat ist zulässig, soweit die elektronische Übermittlung eine unbillige Härte für den/die Antragsteller/in bedeuten würde.

Was ist dem Antrag beizufügen?

Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen und sollen – soweit nicht anders angegeben – mit dem elektronischen Antragsformular hochgeladen werden.

 

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