Austauschpflicht für alte Heizkessel!

Bulg Alte Heizung muss raus

 

Wann muss ein alter Heizkessel spätestens ausgetauscht werden?

Diese Frage wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) genau beantwortet. Das Gesetz besagt nämlich, dass Heizkessel, die ein Alter von 30 Jahren überschreiten, saniert oder ausgetauscht werden müssen. Durch diese Austauschpflicht wurde den Gebäudeeigentümern ein erster Orientierungsrahmen gegeben, um sich mit dem eigenen Heizsystem einmal auseinander zu setzen, und über eine Sanierung nachzudenken. Dennoch gilt natürlich: Ausnahmen bestätigen die Regel – nicht jede Heizung, die älter als 30 Jahre alt ist, muss zur Pflichterfüllung erneuert werden. Unter die Verordnung fallen Konstanttemperaturkessel und Standardkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt.

Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit einem hohen Wirkungsgrad müssen ebenso wenig erneuert werden, wie Heizungen, die eine Nennleistung von unter 4 oder über 400 kW aufweisen. Von der Austauschpflicht ausgeschlossen sind ebenfalls Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die zum 01.02.2002 mindestens eine sich in ihrem Gebäude befindende Wohnung selbst bewohnt haben. Bei einem Eigentümerwechsel muss der Heizkessel dann aber binnen 2 Jahren modernisiert werden. Auch werden Heizungen, die nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, vom Gesetz ausgeschlossen. Zu guter Letzt sind auch keine Küchenherde oder andere Geräte betroffen, welche lediglich den Raum, in dem sie montiert sind, beheizen und gleichzeitig Warmwasser liefern.

Wie bestimme ich das Alter meiner Heizung? Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie alt Ihre Heizungsanlage ist, dann gibt das Typenschild, welches auf dem Kessel selbst montiert ist, Rückschlüsse auf den Hersteller, die Leistung und das Baujahr. Falls Sie diesen nicht finden können, dann schauen Sie doch in das Protokoll Ihres Schornsteinfegers.  Auch hier wird meistens das Alter notiert.

Generell gilt eine Heizung aber bereits nach 15 bis 20 Jahren im Betrieb als sehr alt. Auch wenn hier kein Gesetz greift, so ist es doch manchmal sinnvoll, das Gerät schon früher zu erneuern um einen wirtschaftlichen & ökologischen Betrieb zu gewährleisten. Desweiteren ist eine Ersatzteilbeschaffung für alte Kessel meist nicht mehr möglich und wenn nur mit langen Lieferzeiten verbunden, was im Winter dann zu einer kalten Wohnung führt.

Lassen Sie sich von uns für einen neuen wirtschaftlichen & ökologischen Heizkessel beraten bevor der alte ausfällt.

 

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